Bitte tragen Sie einen FFP2-Mundschutz, wenn Sie unsere Praxis betreten.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und bei unseren Mitarbeitern für den Zusammenhalt in diesen besonderen Zeiten.
Seit dem 01.08.21 gelten folgende Bestimmung zur Zuzahlung in der Physiotherapie.